Erhöhung der Grunderwerbssteuererhöhungen zum 1. Januar 2014

Zum 1. Januar 2014 wurde die Grunderwerbssteuer in Berlin von 5 % auf 6 % erhöht. Immobilienkäufer müssen nun mit bis zu 15 % des Kaufpreises für Erwerbsnebenkosten, inkl. Maklergebühr und Notarkosten, rechnen. Bei einem Kaufpreis von 250 T€ betragen die Erwerbsnebenkosten in Berlin somit bereits bis zu 37,5 T€. Deutschland insgesamt betrachtet, variiert die durch die jeweiligen Bundesländer festgesetzte Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 % und 6,5 %. Einen vergleichsweise günstigen Steuersatz von 3,5 % gibt es nur noch in Bayern und Sachsen. 4,5 % fordert der Fiskus in Hamburg, gefolgt von 5 % in Baden- Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 5,5 % Grunderwerbssteuer sind es im Saarland.

Am meisten kassiert der Fiskus in Schleswig-Holstein mit einem Steuersatz i.H.v. 6,5 %. Berlin ist mit 6 % somit das zweitteuerste Pflaster was die Höhe der Grunderwerbssteuer in Deutschland angeht.

 

2019-11-14T16:15:11+01:00
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